Weitere Entscheidung unten: OVG Saarland, 17.03.2006

Rechtsprechung
   OLG München, 28.08.2006 - 31 Wx 45/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,2252
OLG München, 28.08.2006 - 31 Wx 45/06 (https://dejure.org/2006,2252)
OLG München, Entscheidung vom 28.08.2006 - 31 Wx 45/06 (https://dejure.org/2006,2252)
OLG München, Entscheidung vom 28. August 2006 - 31 Wx 45/06 (https://dejure.org/2006,2252)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,2252) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 1944 Abs. 2
    Frist für Erbschaftsausschlagung läuft noch nicht, solange berufener Erbe zwar das Testament kennt, aber vertretbar meint, er sei gesetzlicher

  • Judicialis

    BGB § 1944 Abs. 2

  • RA Kotz

    Erbschaftsausschlagung - Fristbeginn

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1944 Abs. 2
    Beginn der Erbausschlagungsfrist - keine zuverlässige Kenntnis vom Grund der Berufung bei streitiger Auslegung letztwilliger Verfügung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Notare Bayern PDF, S. 69 (Leitsatz)

    § 1944 Abs. 2 BGB
    Fristbeginn der Erbausschlagung

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    BGB § 1944 Abs. 2
    Frist für Erbschaftsausschlagung läuft noch nicht, solange berufener Erbe zwar das Testament kennt, aber vertretbar meint, er sei gesetzlicher Erbe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Auslegung eines privatschriftlichen gemeinschaftlichen Testaments; Anspruch auf Erteilung eines Erbscheins als alleiniger gesetzlicher Erbe; Abgrenzung des Nacherben vom Schlusserben; Anforderungen an die Ermittlung des Erblasserwillens; Ausschlagung der Erbschaft als ...

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Erbrecht: Ausschlagungsfrist beginnt erst mit zuverlässiger Kenntnis von der Erbschaft

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 1668
  • FGPrax 2006, 269
  • FamRZ 2008, 445
  • Rpfleger 2007, 28
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 05.07.2000 - IV ZR 180/99

    Fristbeginn bei Ausschlagung der Erbschaft

    Auszug aus OLG München, 28.08.2006 - 31 Wx 45/06
    Ein Irrtum im Bereich der Tatsachen kann Kenntnis in diesem Sinne ebenso verhindern wie eine irrige rechtliche Beurteilung, wenn deren Gründe nicht von vornherein von der Hand zu weisen sind (BGH NJW-RR 2000, 1530; OLG Zweibrücken FamRZ 2006, 892).
  • OLG Zweibrücken, 23.02.2006 - 3 W 6/06

    Erbschaft: Kenntnis des gesetzlichen Erben von dem Anfall der Erbschaft,

    Auszug aus OLG München, 28.08.2006 - 31 Wx 45/06
    Ein Irrtum im Bereich der Tatsachen kann Kenntnis in diesem Sinne ebenso verhindern wie eine irrige rechtliche Beurteilung, wenn deren Gründe nicht von vornherein von der Hand zu weisen sind (BGH NJW-RR 2000, 1530; OLG Zweibrücken FamRZ 2006, 892).
  • BayObLG, 11.01.1999 - 1Z BR 113/98

    Nachlaßverbindlichkeit als verkehrswesentliche Eigenschaft einer Erbschaft

    Auszug aus OLG München, 28.08.2006 - 31 Wx 45/06
    Es kann deshalb dahinstehen, ob die Frist bereits mit dem Zugang beim Verfahrensbevollmächtigten beginnt (so BayObLG NJW 1953, 1431/1432; NJW-RR 1999, 590/592; KG NJW-RR 2004, 801/802; Palandt/ Edenhofer BGB 65. Aufl. § 1944 Rn. 6; Soergel/Stein § 1944 Rn. 13) oder erst mit dem Zugang beim Vertretenen (so MünchKommBGB/Leipold § 1944 Rn. 14; Staudinger/Otte BGB Bearbeitungsstand 2000 § 1944 Rn. 15; differenzierend Erman/ Schlüter BGB 11. Aufl. § 1944 Rn. 3).
  • OLG Hamm, 18.03.2004 - 15 W 38/04

    Anfechtung der Annahme der Erbschaft wegen Beschränkung durch eine angeordnete

    Auszug aus OLG München, 28.08.2006 - 31 Wx 45/06
    Bei einer solchen Fallgestaltung kann Kenntnis von der Berufung aufgrund Testaments in der Regel erst dann angenommen werden, wenn das Erbscheinsverfahren einen Stand erreicht hat, der dem Beteiligten Gewissheit über die Auslegung des Testaments gibt und die bis dahin vertretene Auffassung als unhaltbar erscheinen lässt (vgl. OLG Hamm FamRZ 2005, 306/308).
  • KG, 16.03.2004 - 1 W 458/01

    Erbscheinseinziehungsverfahren: Einziehung eines vom Rechtspfleger aufgrund

    Auszug aus OLG München, 28.08.2006 - 31 Wx 45/06
    Es kann deshalb dahinstehen, ob die Frist bereits mit dem Zugang beim Verfahrensbevollmächtigten beginnt (so BayObLG NJW 1953, 1431/1432; NJW-RR 1999, 590/592; KG NJW-RR 2004, 801/802; Palandt/ Edenhofer BGB 65. Aufl. § 1944 Rn. 6; Soergel/Stein § 1944 Rn. 13) oder erst mit dem Zugang beim Vertretenen (so MünchKommBGB/Leipold § 1944 Rn. 14; Staudinger/Otte BGB Bearbeitungsstand 2000 § 1944 Rn. 15; differenzierend Erman/ Schlüter BGB 11. Aufl. § 1944 Rn. 3).
  • BayObLG, 19.11.1998 - 1Z BR 93/98

    Anforderungen an die Feststellung der Testierunfähigkeit eines Erblassers

    Auszug aus OLG München, 28.08.2006 - 31 Wx 45/06
    Das Rechtsbeschwerdegericht hat insoweit die Feststellung des Landgerichts daraufhin zu überprüfen, ob das Landgericht Verfahrensvorschriften verletzt, den maßgeblichen Sachverhalt ausreichend erforscht (§ 12 FGG, § 2358 BGB), bei der Erörterung des Beweisstoffes alle wesentlichen Umstände berücksichtigt (§ 25 FGG) und hierbei nicht gegen gesetzliche Beweisregeln, Denkgesetze und feststehende Erfahrungssätze verstoßen hat, ferner ob die Beweisanforderungen vernachlässigt oder überspannt worden sind (BayObLG FamRZ 1999, 819; Keidel/Meyer-Holz FGG 15. Aufl. § 27 Rn. 42).
  • LG Wuppertal, 06.01.2023 - 2 O 298/19

    Rechtsirrtum, Erbausschlagung, Wirksamkeit, Erbvertrag, Testament, Irrtum,

    Bei dieser Bewertung hat die Kammer zum einen zu beachten gehabt, dass ein die Kenntnis ausschließender Rechtsirrtum auch dann vorliegen kann, wenn dem Erben die richtige Einschätzung der Rechtslage als mögliche Betrachtungsweise zwar bekannt ist, er selbst aber die Rechtslage anders beurteilt oder sie jedenfalls für zweifelhaft hält ( Leipold in MüKo-BGB, 9. Aufl., § 1944, Rn. 13; OLG München, ZEV 2006, 554, 555), zum anderen aber auch, dass der Fristbeginn nach § 1944 Abs. 2 Satz 1 BGB eine positive Kenntnis derjenigen Tatsachen verlangt, aus denen sich der Übergang der Erbschaft ergibt ( Leipold in MüKo-BGB, 9. Aufl., § 1944, Rn. 9), fahrlässige Unkenntnis hierfür also gerade nicht ausreichend ist (OLG Hamm, Beschluss v. 15.01.2021 - I-10 W 59/20, Rn. 47 a.E. nach juris; OLG Zweibrücken, NJW-RR 2006, 1594, 1595).
  • OLG Rostock, 10.11.2009 - 3 W 53/08

    Ausschlagung einer Erbschaft: Beginn der sechswöchigen Frist; Zurechenbarkeit der

    Denn die dem Vertreter anvertraute Willensentscheidung kann nicht von dem Wissen getrennt werden, das ihre Voraussetzung bildet (KG, Beschl. v. 16.03.2004, 1 W 458/01, NJW-RR 2004, 801; BGB-RGRK/Johannsen Rn 12; Soergel/Stein Rn 13; Erman/Schlüter Rn 6; Kipp/Coing § 87 Fn 9; BayObLG NJW 1953, 1431 f; offengelassen von OLG München, Beschl. v. 28.08.2006, 31 Wx 45/06, ZEV 2006, 554, 556; a.A. Staudinger/Gerhard Otte (2008), § 1944 Rn. 15).
  • OLG Brandenburg, 14.02.2023 - 3 W 60/22

    Aussetzung eines Verfahrens in Erbsachen bei Tod des Klägers; Ausschlagungsfrist

    Die Beschränkung gemäß § 1948 BGB auf die Berufung als eingesetzter Erbe hat aber keine Auswirkung, weil die Erbfolge umfassend durch Testament geregelt ist und die gesetzliche Erbfolge deshalb nicht eintritt (vgl. OLG München, Beschluss vom 28. August 2006 - 31 Wx 45/06 -, juris).
  • OLG Koblenz, 24.11.2021 - 12 U 50/21

    Auskunftsanspruch für Pflichtteilsberechtigte; Auslegung einer letztwilligen

    Erst aufgrund dieses gerichtlichen Hinweises hatte das Verfahren einen Stand erreicht, der den Klägern Gewissheit über die Auslegung des Testaments der Erblasserin durch das Nachlassgericht gab und ihnen die Gewissheit verschaffte, dass das Nachlassgericht die Testierfähigkeit der Erblasserin und die Wirksamkeit des Testamentes nicht abschließend klären werde (vgl. OLG München, Beschluss vom 28.08.2006, ZEV 2006, 554, 555).
  • LSG Baden-Württemberg, 25.02.2014 - L 9 R 864/11
    Dazu muss er Kenntnis vom Tod des Erblassers und vom Fehlen einer gültigen Verfügung von Todes wegen haben (vgl. Erman, BGB, 13. Auflage, 2011 § 1944 Rn. 3 und 4a; OLG München, Beschluss vom 28.08.2006, 31 Wx 45/06, 31 Wx 045/06, NJW-RR 2006, 1668 und in Juris; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 23.02.2006, 3 W 6/06, FamRZ 2006, 892 und NJW-RR 2006, 1594 und in Juris).
  • LG Bielefeld, 10.01.2022 - 22 S 158/21
    Ein Irrtum im Bereich der Tatsachen kann die Kenntnis in diesem Sinne ebenso verhindern wie eine irrige rechtliche Beurteilung, wenn deren Gründe nicht von vornherein von der Hand zu weisen sind (OLG München NJW-RR 2006, 1668; OLG Zweibrücken NJW-RR 2006, 1594).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OVG Saarland, 17.03.2006 - 3 R 2/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,7216
OVG Saarland, 17.03.2006 - 3 R 2/05 (https://dejure.org/2006,7216)
OVG Saarland, Entscheidung vom 17.03.2006 - 3 R 2/05 (https://dejure.org/2006,7216)
OVG Saarland, Entscheidung vom 17. März 2006 - 3 R 2/05 (https://dejure.org/2006,7216)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,7216) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Notare Bayern PDF, S. 69 (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    BGB §§ 2216, 2209, 138; SGB XII § 90; BSHG §§ 2, 88 Abs. 1; GG Art. 14 Abs. 1
    Nachrang der Sozialhilfe bei Dauertestamentsvollstreckung im "Behindertentestament"

  • openjur.de

    Sozialhilfe: Nachranggrundsatz bei Behindertentestament

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 2216, 2209, 138; SGB XII § 90; BSHG §§ 2, 88 Abs. 1; GG Art. 14 Abs. 1
    Sozialhilferechtliche Unverwertbarkeit des Nachlasses bei Anordnung (nur) der Dauertestamentsvollstreckung in einem "Behindertentestament"

  • Wolters Kluwer

    Eingliederungshilfe in Form der Übernahme der Kosten einer vollstationären Unterbringung ; Nachranggrundsatz bei Behindertentestament; Nachranggrundsatz der Sozialhilfe; Verwertung eines als Nachlass vererbten Vermögens; Eingliederungshilfe nach dem ...

  • Judicialis

    BSHG § 2; ; BSHG § 2 Abs. 1; ; BSHG § 28; ; BSHG § 28 Abs. 1; ; BSHG § 28 Abs. 1 Satz 1; ; BSHG § 39 Abs. 1; ; BSHG § 40 Abs. 1 Nr. 8; ; BSHG § 88 Abs. 1; ; BSHG § 91 Abs. 1; ; BSH... G § 91 Abs. 1 Satz 3; ; BSHG § 92 c; ; BSHG § 92 c Abs. 1; ; BGB § 138; ; BGB § 2211; ; BGB § 2214; ; BGB § 2306 Abs. 1 Satz 2; ; VwGO § 124 Abs. 1; ; VwGO § 124 a Abs. 1; ; SGB IX § 55

  • ra.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    BGB §§ 2216, 2209, 138; SGB XII § 90; BSHG §§ 2, 88 Abs. 1; GG Art. 14 Abs. 1
    Sozialhilferechtliche Unverwertbarkeit des Nachlasses bei Anordnung (nur) der Dauertestamentsvollstreckung in einem "Behindertentestament"

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Zu Behindertentestament und Nachrang der Sozialhilfe

Besprechungen u.ä.

  • Notare Bayern PDF, S. 69 (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    BGB §§ 2216, 2209, 138; SGB XII § 90; BSHG §§ 2, 88 Abs. 1; GG Art. 14 Abs. 1
    Nachrang der Sozialhilfe bei Dauertestamentsvollstreckung im "Behindertentestament"

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 20.10.1993 - IV ZR 231/92

    Erbeinsetzung eines auf Kosten der Sozialhilfe untergebrachten Kindes

    Auszug aus OVG Saarland, 17.03.2006 - 3 R 2/05
    Denn das Bundessozialhilfegesetz selbst enthält eine Reihe von Durchbrechungen des Nachranggrundsatzes (vgl. z.B. §§ 28 Abs. 1 Satz 2, 43 Abs. 2, 88 Abs. 2 und 3 BSHG) vgl. dazu ausführlich BGH, Urteil vom 20.10.1993 - IV ZR 231/92 -, NJW 1994, 248, zitiert nach Juris.

    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist jedoch anerkannt, dass von Eltern eines behinderten Kindes bei der Ausgestaltung letztwilliger Verfügungen nicht aus sittlichen Gründen verlangt werden kann, dem öffentlichen Interesse an der finanziellen Leistungsfähigkeit der Sozialverwaltung Vorrang einzuräumen und deshalb davon Abstand zu nehmen, ihrem Kind mehr zukommen zu lassen, als es im Rahmen der Sozialhilfe erhielte vgl. BGH Urteile vom 21.3.1990 - IV ZR 169/89 -, NJW 1990, 2055, und vom 20.10.1993 - IV ZR 231/92 -, NJW 1994, 248, jeweils zitiert nach Juris.

    Gerade in dieser Konstellation lässt sich der Nachranggrundsatz nicht als eindeutige gesetzgeberische Wertung zur Begründung der Sittenwidrigkeit heranziehen, da sich der Gesetzgeber trotz grundsätzlich bestehender Unterhaltspflicht von Großeltern gegenüber Enkeln (§ 1601 BGB) dazu entschieden hat, Großeltern nicht in die Einsatzgemeinschaft des § 28 Abs. 1 BSHG aufzunehmen und - worauf das Verwaltungsgericht mit Recht hingewiesen hat - den Übergang von Unterhaltsansprüchen der Hilfesuchenden gegen Großeltern gemäß § 91 Abs. 1 Satz 3 BSHG ausgeschlossen hat vgl. in diesem Zusammenhang BGH, Urteil vom 20.10.1993 - IV ZR 231/92 -, NJW 1994, 248, zitiert nach Juris, der § 91 Abs. 1 BSHG als Beispiel für die Durchbrechung des Nachranggrundsatzes im Bundesozialhilfegesetz anführt, das heißt letztlich von der Inanspruchnahme von Großeltern zum Unterhalt hilfebedürftiger Enkel absieht.

  • OLG Frankfurt, 07.10.2003 - 14 U 233/02

    Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs durch den Sozialhilfeträger

    Auszug aus OVG Saarland, 17.03.2006 - 3 R 2/05
    Denn in der Rechtsprechung und auch in der Literatur wird überwiegend die Auffassung vertreten, dass eine Ausgestaltung letztwilliger Verfügungen zu Gunsten Behinderter mit dem Ziel, diesen Zuwendungen unter Vermeidung der Anrechnung auf Sozialhilfeleistungen zukommen zu lassen und gegebenenfalls - worum es hier allerdings nicht geht - sogar das Familienvermögen für andere Familienmitglieder zu erhalten (so genannte Behindertentestamente), im Rahmen der grundgesetzlich gewährleisteten Testierfreiheit regelmäßig nicht zu missbilligen ist vgl. außer den bereits zitierten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 21.3.1990 und vom 20.10.1993 zum Beispiel OLG Frankfurt, Urteil vom 7.10.2003 - 14 U 233/02 -, ZEV 2004, 24; OVG Bautzen, Beschluss vom 2.5.1997 - 2 S 682/96 - NJW 1997, 2898; Brühl in LPK-BSHG, 6. Auflage 2003, § 88 mit VO Rdnr. 127; Palandt-Heinrichs, BGB, 65. Auflage 2006, § 138 Rdnr. 50 a m.w.N.; anderer Ansicht zum Beispiel Mayer-Maly/Armbrüster in Münchner Kommentar zum BGB, 4. Auflage 2001, § 138 Rdnr. 45, die allerdings davon ausgehen, dass die herrschende Meinung derartige Testamente für zulässig hält.

    Die gegenteilige Beurteilung ergibt sich auch nicht aus dem Umstand, dass in den vom Bundesgerichtshof entschiedenen Verfahren der Behinderte jeweils als befreiter (BGH, Urteil vom 21.3.1990, a.a.O.) beziehungsweise nicht befreiter (BGH, Urteil vom 20.10.1993, a.a.O.) Vorerbe eingesetzt und im ersten Falle eine Tochtergesellschaft eines Behindertenvereins und im zweiten Falle der Bruder zum Nacherben bestimmt war, während vorliegend allein die Klägerin als Erbin eingesetzt ist.

  • BGH, 21.03.1990 - IV ZR 169/89

    Sittenwidrigkeit eines Testaments

    Auszug aus OVG Saarland, 17.03.2006 - 3 R 2/05
    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist jedoch anerkannt, dass von Eltern eines behinderten Kindes bei der Ausgestaltung letztwilliger Verfügungen nicht aus sittlichen Gründen verlangt werden kann, dem öffentlichen Interesse an der finanziellen Leistungsfähigkeit der Sozialverwaltung Vorrang einzuräumen und deshalb davon Abstand zu nehmen, ihrem Kind mehr zukommen zu lassen, als es im Rahmen der Sozialhilfe erhielte vgl. BGH Urteile vom 21.3.1990 - IV ZR 169/89 -, NJW 1990, 2055, und vom 20.10.1993 - IV ZR 231/92 -, NJW 1994, 248, jeweils zitiert nach Juris.

    Die gegenteilige Beurteilung ergibt sich auch nicht aus dem Umstand, dass in den vom Bundesgerichtshof entschiedenen Verfahren der Behinderte jeweils als befreiter (BGH, Urteil vom 21.3.1990, a.a.O.) beziehungsweise nicht befreiter (BGH, Urteil vom 20.10.1993, a.a.O.) Vorerbe eingesetzt und im ersten Falle eine Tochtergesellschaft eines Behindertenvereins und im zweiten Falle der Bruder zum Nacherben bestimmt war, während vorliegend allein die Klägerin als Erbin eingesetzt ist.

  • OVG Sachsen, 02.05.1997 - 2 S 682/96

    Erbschaft als einzusetzendes Vermögen

    Auszug aus OVG Saarland, 17.03.2006 - 3 R 2/05
    Mangels Verfügungsbefugnis der Klägerin stellt der der dauerhaften Testamentsvollstreckung unterliegende Nachlass demnach kein verwertbares Vermögen im Verständnis von § 88 Abs. 1 BSHG dar vgl. VGH Mannheim Urteil vom 22.1.1992 - 6 S 384/90 -, NJW 1993, 152, zitiert nach Juris; OVG Bautzen, Beschluss vom 2.5.1997 - 2 S 682/96 -, NJW 1997, 2898.

    Denn in der Rechtsprechung und auch in der Literatur wird überwiegend die Auffassung vertreten, dass eine Ausgestaltung letztwilliger Verfügungen zu Gunsten Behinderter mit dem Ziel, diesen Zuwendungen unter Vermeidung der Anrechnung auf Sozialhilfeleistungen zukommen zu lassen und gegebenenfalls - worum es hier allerdings nicht geht - sogar das Familienvermögen für andere Familienmitglieder zu erhalten (so genannte Behindertentestamente), im Rahmen der grundgesetzlich gewährleisteten Testierfreiheit regelmäßig nicht zu missbilligen ist vgl. außer den bereits zitierten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 21.3.1990 und vom 20.10.1993 zum Beispiel OLG Frankfurt, Urteil vom 7.10.2003 - 14 U 233/02 -, ZEV 2004, 24; OVG Bautzen, Beschluss vom 2.5.1997 - 2 S 682/96 - NJW 1997, 2898; Brühl in LPK-BSHG, 6. Auflage 2003, § 88 mit VO Rdnr. 127; Palandt-Heinrichs, BGB, 65. Auflage 2006, § 138 Rdnr. 50 a m.w.N.; anderer Ansicht zum Beispiel Mayer-Maly/Armbrüster in Münchner Kommentar zum BGB, 4. Auflage 2001, § 138 Rdnr. 45, die allerdings davon ausgehen, dass die herrschende Meinung derartige Testamente für zulässig hält.

  • VGH Baden-Württemberg, 22.01.1992 - 6 S 384/90

    Der Hilfesuchende braucht sein Vermögen gemäß BSHG § 88 Abs 1 nicht einzusetzen,

    Auszug aus OVG Saarland, 17.03.2006 - 3 R 2/05
    Mangels Verfügungsbefugnis der Klägerin stellt der der dauerhaften Testamentsvollstreckung unterliegende Nachlass demnach kein verwertbares Vermögen im Verständnis von § 88 Abs. 1 BSHG dar vgl. VGH Mannheim Urteil vom 22.1.1992 - 6 S 384/90 -, NJW 1993, 152, zitiert nach Juris; OVG Bautzen, Beschluss vom 2.5.1997 - 2 S 682/96 -, NJW 1997, 2898.
  • VG Saarlouis, 21.01.2005 - 4 K 156/03
    Auszug aus OVG Saarland, 17.03.2006 - 3 R 2/05
    Die Berufung gegen das auf Grund der mündlichen Verhandlung vom 21. Januar 2005 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts des Saarlandes - 4 K 156/03 - wird zurückgewiesen.
  • LSG Baden-Württemberg, 09.10.2007 - L 7 AS 3528/07

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung -

    Der von der Erblasserin zugewandte Geldbetrag wäre deshalb im Sinne des § 12 Abs. 1 SGB II rechtlich nur verwertbar, wenn der Antragsteller gegenüber dem Testamentsvollstrecker neben den Nutzungen Teile der Vermächtnissubstanz - im Wege der Selbsthilfe - rechtlich durchsetzbar fordern könnte (vgl. hierzu Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 22. Januar 1992 - 6 S 384/90 - FEVS 43, 423; Sächs. Oberverwaltungsgericht , Beschluss vom 2. Mai 1997 - 2 S 682/96 - NJW 1997, 2898; Hamb. OVG, Urteil vom 2. Mai 1997 - Bf IV 33/96 - ; OVG des Saarlandes, Urteil vom 17. März 2006 - 3 R 2/05 - ).

    Dies hat der BGH für die Fälle des so genannten "Behindertentestaments" bereits entschieden (vgl. BGHZ 111, 36; 123368; hierzu ferner Sächs. OVG, Beschluss vom 2. Mai 1997 a.a.O.; OVG des Saarlandes, Urteil vom 17. März 2006 - a.a.O.; Brühl in LPK-SGB XII, 7. Auflage, § 90 Rdnr. 126; W. Schellhorn in Schellhorn/Schellhorn/Hohm, SGB XII, 17. Auflage, § 2 Rdnr. 38; Eberl-Borges/Schüttlöffel, FamRZ 2006, 589, 595); mit Blick auf die grundrechtlich geschützte Testierfreiheit hat der BGH eine sittliche Verpflichtung des Erblassers, das Wohl seines Kindes zugunsten des Trägers der Fürsorgeleistung hintanzustellen, verneint.

  • OLG Frankfurt, 23.10.2023 - 21 W 69/23

    Umfang der Freistellung von der Bindungswirkung eines gemeinschaftlichen

    Denn soweit der Nachlass einer Dauertestamentsvollstreckung mit der Auflage an den Testamentsvollstrecker unterliegt, dass der Nachlass nur in dem Zugriff des Sozialleistungsträgers entzogener Weise verwendet werden darf, ist der Nachlass nach sozialgerichtlicher Auffassung nicht als gemäß § 88 BSHG verwertbares Vermögen anzusehen und damit einem Rückgriff entzogen (vgl. OVG Saarlouis, Beschluss vom 17.03.2006, 3 R 2/05, MittbayNot 2007, 65).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.09.2009 - L 8 SO 177/09

    Anspruch einer behinderten Person mit gleichzeitigem Bezug von Sozialhilfe auf

    Der Bundesgerichtshof hat die Sittenwidrigkeit eines derartigen Testamentes verneint (vgl BGH, Urteil vom 21. März 1990 - IV ZR 169/89 - BGHZ 111, Seite 36; Urteil vom 20. Oktober 1993 - IV ZR 231/92 - BGHZ 123, Seite 368; siehe auch OVG des Saarlandes, Urteil vom 17. März 2006 - 3 R 2/05 - Recht der Lebenshilfe 2006, Seite 181; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 9. Oktober 2007 - L 7 AS 3528/07 - FEVS 59, Seite 173; siehe auch Wendt, Das Behindertentestament - Ein Auslaufmodell?, ZNotP 2008, Seite 2; Fensterer, Das Testament zugunsten behinderter und bedürftiger Personen, 2008, S 4ff, 46f).
  • SG Aachen, 25.01.2011 - S 20 SO 71/10

    Sozialhilfe

    Diese Rechtsprechung betrifft jedoch entweder den Einsatz von Vermögen oder eine bestimmte Erbenstellung des behinderten Kindes (Vor-, Nacherbe) oder Nachlassgegenstände, die der Verwaltung eines Testamentsvollstreckers unterliegen, oder Verwendungszwecke, die im Testament festgelegt sind (vgl. dazu z. B. BGH, Urteile vom 21.03.1990 - IV ZR 169/89 - und vom 20.10.1993 - IV ZR 231/92; OVG Sachsen, Beschluss vom 02.05.1997 - 2 S 682/96; VG Frankfurt, Urteil vom 13.12.2002 - 7 E 5266/00; VG Saarland, Urteil vom 21.01.2005 - 4 K 156/03; OVG Saarland, Urteil vom 17.03.2006 - 3 R 2/05; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 09.10.2007 - L 7 AS 3528/07 ER-B; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 29.09.2009 - L 8 SO 177/09 B ER).
  • VG Minden, 13.12.2013 - 6 K 1063/11
    Urteil vom 17.3.2006 - 3 R 2/05 -, RdLH 2006, 181 = ZErb 2006, 275.
  • KG, 28.05.2013 - 6 W 68/13

    Testamentsvollstreckung: Auslegung eines Behindertentestaments im Hinblick auf

    Darüber hinaus ergibt sich die Anordnung einer Dauervollstreckung aber auch aus der Tatsache, dass der Wille der Erblasserin darauf gerichtet war, dass das dem Sohn zugewandte Nachlassvermögen getrennt von dessen Eigenvermögen verwaltet wird, um es im Sinne eines von der Rechtsprechung anerkannten Behindertentestaments vor dem Zugriff des Sozialhilfeträgers zu schützen (vgl. zur Zulässigkeit eines solchen Testaments BGH NJW 1990, 2055 - 2057 und NJW 1994, 248 - 251, jeweils zitiert nach juris; OLG Köln ZEV 2010, 87 - 88, zitiert nach juris, dort Rdz. 37; vgl. auch Oberverwaltungsgericht des Saarlandes ZErb 2006, 275 - 282, zitiert nach juris, dort Leitsatz und Rdz. 61).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht